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   BVerfG, 22.03.1983 - 1 BvR 154/82   

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https://dejure.org/1983,1473
BVerfG, 22.03.1983 - 1 BvR 154/82 (https://dejure.org/1983,1473)
BVerfG, Entscheidung vom 22.03.1983 - 1 BvR 154/82 (https://dejure.org/1983,1473)
BVerfG, Entscheidung vom 22. März 1983 - 1 BvR 154/82 (https://dejure.org/1983,1473)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Unterbringung nach Landesrecht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Einschränkungen der persönlichen Freiheit - Strenge Prüfung - Grundsatz der Verhältnismäßigkeit - Selbstgefährdung - Grenzfälle - Unterbringungsvoraussetzungen

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei) (Leitsatz)

    Rechtliches Gehör vor öffentlich-rechtlicher Unterbringung, PsychKG

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 63, 340
  • NJW 1983, 2627
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 07.10.1981 - 2 BvR 1194/80

    Baden-Württembergisches Unterbringungsgesetz

    Auszug aus BVerfG, 22.03.1983 - 1 BvR 154/82
    Auf die nach Erlaß der angegriffenen Beschlüsse bekannt gewordene Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 7. Oktober 1981 (BVerfGE 58, 208 ff.) hingewiesen, hat das Amtsgericht nach Erhebung der Verfassungsbeschwerde ein umfangreiches Gutachten eingeholt und - entgegen dem darin enthaltenen Vorschlag, nach nochmaliger Anhörung der behandelnden Ärztin und unter Zurückstellung gewisser Bedenken - beschlossen, daß eine weitere Fortdauer der Unterbringung nicht stattfinde.

    Für den Fall der unterbliebenen Anhörung des Betroffenen hat das Bundesverfassungsgericht bereits entscheiden, daß das in den landesrechtlichen Unterbringungsgesetzen enthaltene Gebot der mündlichen Anhörung zu den bedeutsamen Verfahrensgarantien gehört, deren Beachtung Art. 104 Abs. 1 GG fordere und die in unlösbarem Zusammenhang mit der materiellen Freiheitsgarantie des Art. 2 Abs. 2 Satz 2 GG stünden (BVerfGE 58, 208 (220 ff.)).

  • BVerfG, 11.03.1975 - 2 BvR 135/75

    Strafverfahren - Beschränkung der Zahl der Wahlverteidiger - Verbot der

    Auszug aus BVerfG, 22.03.1983 - 1 BvR 154/82
    Beide Vorschriften dienen - wie die Anhörung des Betroffenen selbst - dem Zweck der richterlichen Sachverhaltsaufklärung und dem bestmöglichen Rechtsschutz in einer unter Umständen mehr noch als im Strafverfahren (vgl. hierzu BVerfGE 39, 156 (163)) bedeutsamen Atmosphäre des Vertrauens.
  • BVerfG, 28.09.1982 - 2 BvR 371/82

    Nichtannahme einer begründeten Verfassungsbeschwerde mangels Klärung einer

    Auszug aus BVerfG, 22.03.1983 - 1 BvR 154/82
    Die Verfassungsbeschwerde erscheint zwar nicht unzulässig und nicht von vornherein aussichtslos im Sinne von § 93 a Abs. 3 BVerfGG ; jedoch fehlen die Voraussetzungen für ihre Annahme zur Entscheidung gemäß § 93a Abs. 4 BVerfGG (vgl. auch BVerfGE 61, 123 ).
  • VerfGH Sachsen, 10.07.2003 - 43-II-00

    Abstrakte Normenkontrolle betreffend einzelne Vorschriften des Sächsischen

    Verfassungsrechtliche Bedenken haben insoweit selbst die Antragsteller nicht geäußert und sind auch nicht ersichtlich (vgl. nur BVerfGE 58, 208 [224 ff.] und 63, 340 [342], jeweils zur Verfassungsmäßigkeit landesrechtlicher Unterbringungsvorschriften, sowie BayVerfGH, NJW 1989, 1790 [1791] und NJW 1990, 2926 [2927], jeweils zur polizeilichen Ingewahrsamnahme Suizidwilliger).
  • BVerfG, 08.02.1984 - 2 BvR 677/80

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Anhörung des Betroffenen bei

    Die Voraussetzungen für die Annahme der Verfassungsbeschwerden durch den Senat gemäß § 93 a Abs. 4 BVerfGG liegen nicht vor (vgl. BVerfGE 46, 194 f.; 61, 123 ff.; 63, 340 ff.).

    a) Für den Fall der unterbliebenen Anhörung des Betroffenen hat das Bundesverfassungsgericht bereits entschieden, daß das in den landesrechtlichen Unterbringungsgesetzen enthaltene Gebot der mündlichen Anhörung zu den bedeutsamen Verfahrensgarantien gehört, deren Beachtung Art. 104 Abs. 1 GG fordert und die in unlösbarem Zusammenhang mit der materiellen Freiheitsgarantie des Art. 2 Abs. 2 Satz 2 GG stehen (BVerfGE 58, 208 [220 ff.]; vgl. auch BVerfGE 61, 123 [125]; 63, 340 [341]).

  • VG Schleswig, 01.12.2016 - 1 A 24/14

    Feststellung der Rechtswidrigkeit einer einstweiligen Unterbringungsverfügung

    Der Grundsatz "in dubio pro libertate" gebietet eine sorgfältige Überprüfung der Unterbringungsvoraussetzungen besonders bei Unterbringungen ausschließlich zum Schutz gegen Selbstgefährdung, um die grundsätzlich zugunsten des Betroffenen bestehende Freiheitsvermutung zu widerlegen (BVerfG, Beschl. v. 22.03.1983 - 1 BvR 154/82 -, juris Rn. 6; Marschner, in: Marschner/Volckart/Lesting, Freiheitsentziehung und Unterbringung, 5. Auflage 2010, Abschnitt B, Rn. 43).
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